Abrechnung
Um Ihre Rechnung zu begleichen, stehen Ihnen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:
– Barzahlung, EC- und Kreditkarte
– Rechnung über eine Verrechnungsstelle (BFS) nach positiver Bonitätsprüfung (bitte VOR der Behandlung besprechen)
Auch wenn Sie eine Versicherung für Ihr Tier abgeschlossen haben, müssen Sie die Rechnung nach einer Behandlung/OP zunächst bezahlen. Das Geld wird Ihnen dann von der Versicherung zurückerstattet. Bitte bringen Sie uns den Fragebogen der Versicherung zum Termin mit.
Unsere Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dadurch sind alle Preise und Rechnungen völlig transparent. Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine Rechtsverordnung, die genau festlegt, wie Leistungen zu berechnen sind. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Erfahren Sie mehr über die tierärztlichen Gebühren unter http://www.tieraerzteverband.de
Bitte beachten Sie, das ab dem 14.02.2020 eine neue Gebührenordnung mit erhöhten Preisen und veränderten Notdienstzeiten in Kraft tritt !
Die Gebührenordnung und auch die neue Notdienst-Gebührenordnung ist ein Bundesgesetz und muss von allen Tierärzten zwingend eingehalten werden.
Notdienst- was hat sich geändert:
1.) Bei einer Vorstellung Ihres Tieres im tierärztlichen Notdienst wird immer eine Notdienstgrundgebühr von 50,- € (netto zzgl. 19% MWSt.) erhoben.
2.) Die Notdienstzeit im Nachtdienst wird verlängert.
Sie liegt nun zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens (vorher: 19 Uhr und 7 Uhr).
Behandlungen in dieser Zeit müssen im Notdienst abgerechnet werden.
3.) Das Wochenende beginnt Freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr). In der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 wird also auch nach der Notdienstgebührenordnung abgerechnet.
4.) Der Tierarzt darf nicht mehr zum 1-fachen GOT-Satz abrechnen.
Er muss mindestens den 2-fachen Satz und darf bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung abrechen.
3 & 4) Das gilt nicht für regelmäßige Sprechzeiten, die während der oben angegebenen Zeitraumes liegen.
Also auch nicht für unsere Samstagssprechstunde von 10:00 – 11:30 Uhr.
Hintergrund dieser neuen Gebührenerhöhung:
Auch bei den Tierärzten hat sich in den letzten Jahrzehnten eine Änderung in Richtung Work-Life-Balance ergeben.
Immer weniger (junge) Tierärzte sind bereit 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag abrufbereit zu sein.
Andererseits haben größere Praxen und Kliniken Probleme mit dem Arbeitszeitenschutzgesetz. Um das Arbeitszeitenschutzgesetz einhalten zu können, ist ein erhöhter Personalaufwand nötig und dieser muss bezahlt werden.
In der Humanmedizin sehen Tarifverträge Nacht- und Bereitschaftsdienste von bis zu 36 Stunden vor und sind mit dem Arbeitszeitgesetz kompatibel. Dies gilt für angestellte Tierärzte nicht – sie dürfen auch im Notdienst nur acht, bzw. maximal zehn Stunden am Stück arbeiten und müssen dann elf Stunden Ruhezeit einhalten.
Dies wird auch von der Gewerbeaufsicht kontrolliert und Verstöße von Tierarztpraxen/-kliniken mit hohen Bußgeldern bestraft.
Das bedeutet einen deutlichen Mehrbedarf an Personal (Tierärzte und tiermedizinische Fachangestellte).
Die Mehrkosten, um einen 24 h Notdienst zu gewährleisten, können kaum mehr von Praxen oder Kliniken gedeckt werden, sodass viele Kliniken den verpflichtenden 24-Notdienst nicht mehr aufrecht erhalten können und ihre Klinikzulassung zurück geben– d.h keinen 24 h Notdienst mehr anbieten!
Dies bedeutet, das der Notdienst bereits jetzt schon nicht mehr flächendeckend gewährleistet werden kann.
Deshalb sollen erhöhte Gebühren dabei helfen wieder einen geregelten Notdienst zu etablieren.
Somit ist es jetzt zu einer Änderung in der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, das ist ein Bundesgesetz) gekommen, gerade im Hinblick auf die Notdienstregelungen!
Wir Tierärzte sind zur Einhaltung der Gebührenordnung verpflichtet. Sich solcher finanziellen Dinge bewusst zu sein, gehört mit zur Verantwortung eines jeden Tierbesitzers.
Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass die Tierhalter über diese Neuerung informiert sind, damit es dann im Falle einer Konsultation im Notdienst nicht zum bösen Erwachen oder zu Preisdiskussionen, die auf dem Rücken des Tierwohls ausgetragen werden, kommt.